Wie Otto die Konten der Otto-Partner ins Minus steuert, Anwälte versagen und die ruinierten Betroffenen ihre Prozesse verlieren und dadurch endgültig ruiniert werden

 

 

 

Hier berichtet der Ehemann der geschädigten Otto-Partnerin Bettina, was er und seine Frau durchmachen mussten:

Sehr geerhrte Damen und Herren,

ich möchte mich mit einem bundesweiten Skandal an Sie wenden und hoffe, Sie nehmen sich der Sache an.

Mein Name ist X, ich bin von Beruf Bauarbeiter, 49 Jahre alt. Ich möchte Ihnen schildern, wie der OTTO Versand wirtschaftliche Macht missbraucht, Partner betrügt, sich enorme zusätzliche Einnahmen sichert von Menschen, die er ohnehin schon ruiniert hat und sich obendrein wahrscheinlich durch angebliche „Verluste“ Steuern in Millionenhöhe spart.

Ich möchte Ihnen auch schildern, wie Anwälte einen Mandanten nach Kassieren der Rechnung nicht vertreten, sondern nach Leibeskräften Schaden zufügen. Wie auch Gerichten Fehler unterlaufen. Und ich möchte Ihnen schildern, wie für all das am Ende der unschuldige „Partner“ und Mandant, in diesem Falle meine Frau, zahlen soll.

Meine Frau war vom 01. Mai 1991 bis 31. Juli 1997 Vertragspartner des OTTO Versand Hamburg. Sie betrieb eine Agentur und hat im genannten Zeitraum Ware im Gesamtwert von mehr als 6 Mio. DM bewegt.

Am 31. Juli 1997 schlossen wir die Agentur – finanziell und gesundheitlich am Ende.

Wie für viele andere Agentur-Partner des OTTO Versand endete diese Geschäftsbeziehung damit, dass der OTTO Versand aufgrund einer „Kontoendabstimmung“ noch sehr viel Geld haben wollte – von meiner Frau 33.023,66 DM.

Bei keiner der zahlreichen Kontrollen und Tiefenprüfungen über mehrere Tage durch verschiedene Mitarbeiter das OTTO Versand war je festgestellt worden, dass in der Agentur meiner Frau auch nur ein einziger Pfennig verschwunden ist.

Im Gegenteil, alle Feststellungen ergaben, dass sie immer korrekt und entsprechend der Vorschriften gearbeitet hat. Selbst Mitarbeiter des OTTO Versand schätzen die seit 1993 in unterschiedlicher Höhe bestehenden angeblichen Minussalden als unrealistisch ein.

Es liegt der Beweis vor, das das OTTO-eigene Zahlenwerk ein Guthaben für die Agentur in Höhe von 44.626,66 DM ausweist. Ein Beweis dafür, dass private Gelder, wie bei einer der Kontrollen auch protokolliert, in das OTTO-Konto geflossen sind.

Die Addition des Zahlenwerks der Agentur-Kontoauszüge, herausgegeben vom OTTO Versand über die gesamten Zeit der Vertragsbeziehung, ergibt folgendes eindeutiges

Ergebnis:

Belastungen des Agenturkontos (Rechnungen): 6.067.304,09 DM
Entlastungen des Agenturkontos (Zahlungen und Gutschriften): 6.111.930,75 DM
Differenz (Guthaben der Agentur): 44.626,66 DM –

(Anmerkung Tito: Eigentlich Guthaben für die betrogene Otto-Geschädigte !!!I )

Alle Kontoauszüge sind vorhanden, das Ergebnis kann jederzeit und von jedermann überprüft werden.

Das Thema „Minus in der Agentur“ war während der gesamten Vertragslaufzeit stets gegenwärtig und bundesweit in den Agenturen gefürchtet. Auf allen Auszeichnungsveranstaltungen für die umsatzstärksten Agenturen übte die oberste Leitungsetage des OTTO Versand stets massiv psychologischen Druck auf die Agenturinhaber und ihre Ehepartner aus.

Man habe schon wieder mehrere Agenturen schließen müssen, sie hatten bis 500 TDM Minus. Auch bei jedem Besuch der Fachberater oder anderer Mitarbeiter des OTTO Versand wurde dieser Druck aufrechterhalten.

Ständig fielen Sätze wie: Wir haben wieder eine Agentur schließen müssen, hohes Minus. Es war psychologische Kriegsführung und ein Spiel mit der Scham, die ehrliche Menschen von Natur aus besitzen.
Ein Druckmittel, das seine Wirkung tat. So wurde aus Privatgeldern an den OTTO Versand gezahlt, nur um kein Minus zu haben.

Jede Agentur, die sich mir und meiner Frau in einem unter-4-Augen-Gespräch öffnete und anvertraute gestand, Geld meist schon vor der gefürchteten „Kontoabstimmung in die Kasse zu legen für unerklärliche Minussalden oder Abzahlungsverpflichtungen unterschrieben zu haben. Auch der Konsum, nach der Wende einer der ersten „Agenturpartner“ des OTTO Versand beendete diese „Partnerschaft“ nach Aussage einer leitenden Mitarbeiterin mit einem unerklärlichen hohen Minussaldo.

Während der Vertragslaufzeit wurde das Agenturkonto meiner Frau, und ich nehme an auch die Konten der anderen Agenturen, mit einer Flut von Falschbuchungen belastet. Rechnungen wurden zu einem höheren Betrag ins Konto gebucht, als sie tatsächlich auswiesen. Gutschriften für zurückgesandte oder nicht gelieferte Ware erfolgten zu einem geringeren Wert, als sie berechnet worden waren. Warenwert und Eilaufschlag ergaben in der Addition einen höheren Wert als der, der gutgeschrieben wurde.

Die Einzelbeträge einer Rechnung ergaben einen niedrigeren Wert als den, der als Rechnungsendbetrag ausgewiesen war. Der Agentur wurden Versandkosten, Vorteilskaufaufschläge und mehrmals pro Tag Eilaufschläge berechnet. Die Zuordnung der Gutschriften konnte nicht vorgenommen werden, weil jegliche Angaben wie Rechnungsdatum und Rechnungsnummer fehlten.

Fehlende Gutschriften wurden bis zu 4 Jahre lang verschleppt und erst nach einem enormen Kraftaufwand und unzähligen Telefonaten mit der Kundenbetreuung erledigt. Die Agentur erhielt während der gesamten Vertragslaufzeit „Korrekturrechnungen“, d.h., ihr wurde Ware in Rechnung gestellt ohne jede Lieferung.

Eine Erklärung hat es seitens OTTO trotz unermüdlichen Anmahnens einer solchen nie gegeben.

Alle diese Buchungen und das waren im Laufe der Jahre wahrscheinlich etliche Tausend, wirkten sich immer zugunsten des OTTO Versand aus – nicht eine einzige Falschbuchung gab es versehentlich zugunsten der Agentur. Im Gegenteil – jede unentdeckte Fehlbelastung bedeutete ein Minus für die Agentur. Der Verursacher dieser „Schuld“ war jedoch der OTTO Versand.

Verantwortlich für das Finden der Fehler machte der OTTO Versand die Agentur. Er selbst wies jede Verantwortung von sich. Und ich unterstelle, die Leitungsetage hoffte, die Agentur findet so wenig wie möglich.
Es gab keine Erklärungen, keine Entschuldigungen oder Auswertungen dieser massiven Falschbuchungen.

Im Gegenteil. Die einzige, stets sehr laut und mit Nachdruck geäußerte Antwort darauf lautete: „Nur Sie sind für Ihr Konto verantwortlich!!!“
Dahinter steckte System. Systematisch wurde das Konto in ein Minus geführt.

Systematisch wurde der Agenturpartner psychologisch demontiert. Finanziell bis in die letzte Privatreserve abgeschöpft und mit einem vermeintlichen Minus standen die Chancen für die „Partner“ schlecht.
Mit massiven Drohungen und unter starkem Druck verpflichteten sich „Partner“ des OTTO Versand diese angeblich vorhandenen Minussalden, durch Zahlungen von der ohnehin beschämenden Provision von 10% für Umsatz ( Retouren wurden nicht vergütet, obwohl sie die meiste Arbeit machen und einen großen Anteil im Versandhandel einnehmen) an den OTTO Versand zu leisten.

Viele, so auch wir, legten darüber hinaus über Jahre eine große Summe privater Gelder, selbst noch von meinem hart erarbeiteten Bauarbeiterlohn, in die OTTO Kasse.

War man nicht willig, Kontoabstimmungsprotokolle oder Abzahlverpflichtungen zu unterschreiben, wurde sofort mit Schließung der Agentur und einer Klage vor Gericht gedroht.

Solche Klagen, hieß es, hätte man immer gewonnen und die Richter würden immer der Darstellung des OTTO Versand folgen auf den Kontoabstimmungsprotokollen folgen.

Der OTTO Versand wusste genau, die Partner, ausgelaugt in jeder Beziehung und finanziell am Ende, würden klein beigeben.

Im Juli 1997, meine Frau war mit ihrer Kraft und gesundheitlich am Ende, die ganze Familie hatte alle Finanzen in dass Fass ohne Boden mit Namen Agenturkonto gelegt, schlossen wir den Laden von einem Tag auf den anderen.

Das, was die Zukunft im geeinten Deutschland werden sollte hatte sich als fataler Missgriff und Fluch für den Rest des Lebens herausgestellt.
Denn bis heute gibt es für meine Frau und mich kein Leben nach OTTO.
So wie vermutlich für unzählige ehemalige oder Noch-Agenturpartner des OTTO Versand in Deutschland.

Im Januar 1999 erhielt meine Frau einen Mahnbescheid über 33.023,66 DM vom Amtsgericht. Dem hat sie aufgrund der o.g. Beweise und im Wissen um ihre Unschuld widersprochen.

Am 8. Mai 2000 klagte der OTTO Versand beim Amtsgericht auf Zahlung der 33.023,66 DM.

Nach diversen schlechten Erfahrungen mit Rechtsanwälten im Vorfeld wandten wir uns auf eine Empfehlung hin an Rechtsanwalt S. (Kanzlei X) aus X.

Nach einem Telefonat und der Zahlung von 1283,54 DM übernahm Herr S. den Fall.

Am 16. Juni 2000, einem Freitag, fuhren meine Frau und ich zu einem persönlichen Gespräch in die Kanzlei. Ohne Erfolg, denn RA S. war ohne uns zu informieren gerade gegangen.

Meine Frau machte deshalb umfangreiche schriftliche Ausführungen zu der Sachlage, legte die Beweise für das tatsächlich vorhandene Plus vor und fügte den Antrag auf Prozeßkostenhilfe bei.

Mit Schreiben vom 21. 6. 2000 beantragte Herr S. beim Amtsgericht Fristverlängerung und informierte uns darüber. Einen oder zwei Tage vor der Verhandlung, die für den 21. 09. 2000 beim Cottbuser Landgericht angesetzt war, rief Herr S. meine Frau an, er habe den Termin wegen Krankheit absagen müssen. Der nächste Termin war auf den 22. 03. 2001 festgesetzt.

Auch hier kam wieder kurz zuvor telefonisch von Herrn S. die Mitteilung, dass der Termin nicht stattfinden könne. Seine Tochter war plötzlich schwer erkrankt.

Auch die für den 31. 05. 2001 anberaumte Verhandlung fiel ins Wasser, weil der Anwalt des OTTO Versand nicht an der Verhandlung teilnehmen konnte, so die Auskunft von Herrn S.

Ein neuer Termin war für den 19. 07. 2001 festgesetzt. Meine Frau lag ab 09. 07. 2001 auf der chirurgischen Station des Klinikums, worüber Herr S. sofort telefonisch und auch schriftlich durch die Aufenthaltsbescheinigung des Klinikums informiert worden war.

Wir hatten vereinbart, dass meine Frau bei jeder Verhandlung anwesend sein würde. Herr S. sagte, eine Terminänderung aus diesem Grunde wäre kein Problem, er kümmere sich darum. Am 22. 08. 2001 teilten wir der Angestellten der Kanzlei, Frau S. mit, dass meine Frau aus dem Krankenhaus entlassen ist. In der Folgezeit hörten wir mehrere Monate nichts mehr von unserem Anwalt.

Alle Versuche, mit ihm telefonisch Kontakt aufzunehmen scheiterten. Entweder hatte er gerade Mandanten oder war gerade außer Haus oder war gerade im Urlaub. Unsere Telefonrechnung weist 10 Gespräche in dieser Zeit aus. Alle erfolglos. Ein Rückruf erfolgte nie.

Im Februar 2002 erhielten wir eine Rechnung der Landesjustizkasse über 358,93 €. Damit konnten wir nichts anfangen, fragten bei Herrn S. am 10. 02. 2002 per Fax nach. Als er nicht antwortete noch einmal eine Nachfrage per Fax am 18. 02. 2002.

Wir fragten auch, wann denn nun endlich eine Verhandlung stattfindet, schließlich waren seit der Krankheit meiner Frau sieben Monate vergangen. Am 20. 02. 2002 antwortete Herr S. ebenfalls per Fax. Das Landgericht hätte einen Termin angesetzt, ein Versäumnisurteil ausgesprochen, Herrn S. jedoch nicht geladen.

Er teilte mit, die im Berufungsverfahren entstehenden Kosten würden durch die Gegenseite oder aber von der Staatskasse zu tragen sein. Er würde sich mit einem entsprechenden Schreiben an die Landesjustizkasse wenden. Wir sollten nichts zahlen.

Am 14. 03. 2002 erhielten wir eine Mahnung der Landesjustizkasse über 358,93 €. Wir faxten sie an Herrn S. mit der Bitte um Auskunft, die nicht erfolgte.

Mit Schreiben vom 06. 03. 2002 sandte uns Rechtsanwältin H., Mitarbeiterin der Kanzlei, die Kopie eines Schreibens der Kanzlei K. Ein Rechtsanwalt W., uns völlig unbekannt, legte darin das Mandat wegen mehrfach vergeblich angemahnter Kostennote nieder. Unsere Rückfrage diesbezüglich per Fax am 17. 03. 02 bei Herrn S. blieb unbeantwortet.

Sieben Telefonate blieben ohne Erfolg. Einmal ließ er meine Frau in die Warteschleife legen um ihr dann nach 8 Minuten mitteilen zu lassen, dass er wegen eines Einstellungsgespräches jetzt verhindert sei.
Seither hat sich Herr S. weder mündlich noch schriftlich in irgendeiner Form geäußert.

Mit Schreiben vom 17. April 2002 teilte uns Rechtsanwalt W. mit, er werde den auf heute angesetzten Verhandlungstermin vor dem Oberlandesgericht nicht wahrnehmen wegen einer offenen Gebührenforderung. Über die Konsequenzen hätte er mit Schreiben an die Rechtsanwälte aufgeklärt. Er forderte einen Rechnungsbetrag in Höhe von 446, 09 €.

Meine Frau teilte ihm mit, dass ihr weder er noch seine Kanzlei bekannt seien. Daraufhin rief Rechtsanwalt W. meine Frau an. Er würde das eigentlich nicht tun müssen, aber sie täte ihm leid.

Eine Kommunikation mit Herrn S. war ihm ebenso unmöglich wie meiner Frau und mir. Meine Frau erteilte ihm daraufhin eine Vollmacht, zahlten die geforderte Summe. Herr W. legte daraufhin gegen das am 17. 04. 2002 verkündete Versäumnisurteil beim Oberlandesgericht Einspruch ein Die mündliche Verhandlung fand am 24. 07. 2002 statt. Am 31. 07. 2002 wurde durch Urteil des Oberlandesgerichts das am 17. 04. 2002 verkündete Säumnisurteil aufgehoben.

Aus dem Urteil geht hervor, dass es sich bereits um ein zweites Säumnisurteil gehandelt hat. Von einem schon davor ergangenen sind wir weder durch das Gericht, noch durch den Anwalt S. informiert worden. Gerichtskosten werden laut Urteil nicht erhoben. „Die Kosten, die durch das Säumnis der Beklagten im Termin vom 17. 04. 2002 entstanden sind, trägt die Beklagte“ – also meine Frau.

Rechtsanwalt W. hat uns 1714,50 € gekostet. Für eine Sache, die das Landgericht und Herr S. verursacht haben. Unser Schreiben an den Kostenbeamten des Oberlandesgerichtes wegen Übernahme der Anwaltskosten blieb unbeantwortet. Mündliche Nachfrage ergab, dass es mit der Akte zurück nach X gegangen sei.

Am 06. September 2002 übernahm Herr T., Rechtsanwalt aus X die Vertretung. Er kündigte für uns das bestehende Mandatsverhältnis mit Rechtsanwalt S. und forderte die Handakten an. Auch Herr T. hat bis heute nichts von Herrn S. erhalten.

Aus der angeforderten Akte konnte Herr T. ersehen, dass bereits wieder ein Termin in X anberaumt war, für den 28. November 2002. Meine Frau hatte keine Ladung vom Gericht erhalten. Die war an Herrn S. gegangen, der uns nicht über den Termin informiert hat.

Anwalt T. versuchte, aufgrund der Kürze der Zeit einen neuen Termin bei Gericht zu bekommen. Richter R. lehnte das jedoch ab. Meine Frau bereitete erneut umfangreiches Material für den neuen Anwalt vor und kopierte in Tag- und Nachtarbeit alle Kontoauszüge des OTTO Versand als Beweismittel für die bestehende Plusdifferenz zugunsten der Agentur. Rechtsanwalt T. konnte in der Kürze der Zeit dieses umfangreiche Material nicht umfassend bewältigen.

Am 28. 11.2002 fand eine Verhandlung statt. Richter R. erhielt alle Kopien der Kontoauszüge überreicht.

Am 19. 12. 2002 wurde das Urteil verkündet und wir wurden zur Zahlung an den OV verurteilt, obwohl dem Richter die Beweise vorlagen, dass die Aufrechnung des OV nicht stimmt, sondern dass wir eine Zahlung vom OV in Höhe von 44 TDM zu bekommen hätten.

Der Richter beruft sich darauf, meine Frau hat auf den „Kontoabstimmungen“ eine Unterschrift geleistet, wenn auch nicht auf der letzten und wenn sie auch die Anerkennung einer „Differenz/Eigenkauf“ verweigert hat, ist damit eine Schuld anerkannt.

Am 06. 02. 2003 hat Rechtsanwalt T. Berufung gegen das Urteil eingelegt.
Über keinen der Prozesskostenhilfeanträge ist bisher entschieden. Herr S. hat den ersten wahrscheinlich nicht einmal an das Gericht übergeben.
Inzwischen erhält meine Frau Post des vom OTTO Versand gegründeten Deutschen Inkassodienst Hamburg. Mit Schreiben vom 11. Januar fordert er 18.738,73 €.

Mit Schreiben vom 09. 02. 03 bietet er die Zahlung eines einmaligen Vergleichsbetrages in Höhe von 6600.-€ bis zum 09. 03. 2003 an. Die Restschuld würde jedoch bei einer Verbesserung der Vermögensverhältnisse oder Entstehung einer Aufrechnungslage fällig.

Für meine Frau und mich sieht es zur Zeit so aus, als sollten die ehemalige „Partnerschaft“ mit dem OTTO Versand uns im Alter von 50 Jahren den Todesstoß versetzen. Als sollten wir den Rest des Lebens gejagt vom Gerichtsvollzieher verbringen. Vielleicht bedeutet es den Verlust der gesamten Existenz.

Aber noch glaube ich an Gerechtigkeit und an die Worte von Herrn T.: „In einem Rechtsstaat muß der Ankläger dem Angeklagten seine Schuld beweisen.“

Ich fordere Gerechtigkeit. Und ich fordere, dass unser Staat, dem es wirtschaftlich sehr schlecht geht, die „Verluste“ des OTTO Versand prüft.

Bei damals 1700 Agenturen kommen einige Millionen zusammen.
Alle können sich Fehler leisten, für die meine Frau am Ende zur Kasse gebeten wird. Das kann nicht sein.

Bitte helfen Sie mit der Kraft der Medien uns und den anderen „Schuldnern“, Menschen die betrogen worden sind.
Gegen die ein milliardenschwerer Konzern seine wirtschaftliche Macht gnadenlos ausspielt. Der für Geld über Leichen geht.

(Einige Agenturen haben inzwischen erfolgreich gegen den OTTO Versand wegen Scheinselbstständigkeit geklagt.)

Wir haben Rechtsanwalt T. von der Kanzlei X, von seiner Schweigepflicht entbunden.

Mit freundlichen Grüßen